Die Befreiung von der Ausweispflicht kann nur auf Antrag erfolgen. Ist jemand von der Ausweispflicht befreit, erhält er ein Dokument darüber, das ihm als Ausweisersatz dient.
Der Betroffene kann die Befreiung von der Ausweispflicht beantragen wenn:
Die jeweils entsprechenden Nachweise müssen vorgelegt werden.
Gebühr: 10,20 €
Ergänzende Formulare