Befreiung von der Ausweispflicht

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann nur auf Antrag erfolgen. Ist jemand von der Ausweispflicht befreit, erhält er ein Dokument darüber, das ihm als Ausweisersatz dient.

Der Betroffene kann die Befreiung von der Ausweispflicht beantragen wenn:

  • mindestens Pflegestufe II oder III besteht oder
  • ein Betreuer auf Grund von Einwilligungs- oder Handlungsunfähigkeit dauerhaft eingesetzt ist oder
  • der dauerhafte Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung gegeben ist.

Die jeweils entsprechenden Nachweise müssen vorgelegt werden.

Gebühr: 10,20 €

Ergänzende Formulare

Für Sie da

Andrea Menke-Dorzok

Marco Rupp

Bürgerbüro

Palmina Sammarco-Dewald

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.