Gemäß § 12 der Polizeiverordnung der Gemeinde Schwalbach dürfen Hunde nicht ohne Aufsicht frei umherlaufen. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Des Weiteren sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen von den Haltern und Führern der Hunde unverzüglich zu beseitigen. Verstöße können mi...
Nach den Bestimmungen des Saarländischen Jagdgesetzes müssen Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1. März bis 30. Juni) außerhalb eingefriedeter Flächen (die sie nicht verlassen können) angeleint werden. Ausgenommen hiervon sind nur Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich i...
Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen nicht uneingeschränkt und auch nicht jederzeit betreten werden dürfen. Zum Schutze der Landwirtschaft gilt es, Regeln zu beachten. Die müssen von Wanderern ebenso eingehalten werden wie von Mountainbikern und Hundehaltern. Die Ausübung des Rechtes auf Erholung in der freien L...
Was früher selbstverständlich war, ist heute quasi aus der Mode gekommen: die Reinigung der Straßenrinne! Nicht nur im Winter gibt es eine Räumpflicht, sondern auch das ganze Jahr über. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde obliegt es den Straßenanliegern, die Gehwege sowie die Straßenrinnen zu reinigen. Welche Aufgaben haben Anlieger? Auf...