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Verkehrsrechtliche Anordnung "Schulplatz"

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird auf Grund der Baumaßnahme an der Kindertagesstätte „Alberoschule" hiermit in der Straße "Schulplatz" ein Eingeschränktes Haltverbot in Verbindung mit einer Hol- & Bring Zone ab dem 13.11.2023 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeordnet.

Die Verkehrszeichen VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) mit dem Zusatzzeichen 1042-31 (Mo-Fr 07-17 h), VZ 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot Mitte) mit dem Zusatzzeichen 1042-31 (Mo-Fr 07-17 h) sowie das VZ 286-20 (Eingeschränktes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen 1042-31 (Mo-Fr 07-17 h) sind entsprechend aufzustellen (VZ-Plan im Anhang).

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.

Schwalbach, den 09.11.2023

Der Bürgermeister 

als Ortspolizeibehörde 

gez.

Hans-Joachim Neumeyer 


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