Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden
Fassung wird hiermit anlässlich des „Martinsfeuers" der hintere Teil des Festplatzes Schwalbach (Braschenfläche) in der Zeit von Montag dem 13.11.2023, 07:00 Uhr, bis Dienstag dem 14.11.2023, 16:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Zusätzlich wird die Schulstraße (ab der Einmündung „Zur Nauwies" in Richtung Festplatz) am Montag dem 13.11.2023, zwischen 17:20 Uhr und 18:20 Uhr, zur Durchführung des Martinsumzuges gesperrt. Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.
Schwalbach, den 06.11.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.:
Hans - Joachim Neumeyer