Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird in der „Kirchbergstraße zwischen Hausnummer 33 und Hausnummer 46" ab Montag, den 18.09.2023, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h angeordnet. Außerdem wird angeordnet, dass die Kirchbergstraße von der Saarlouiser Straße kommend nur noch für Anlieger frei zu befahren ist.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird ab dem 18.09.2023 wirksam.
Schwalbach, den 12. September 2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Gez.
Neumeyer