By Dunja Albert on Dienstag, 26. April 2022
Category: Ortspolizeibehörde

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (STVO) in der z.Zt. geltenden Fassung wird hiermit in der Schulstraße, ab Montag dem 02.05.2022, Einbahnverkehr von der Einmündung Schulplatz kommend in Fahrtrichtung Vier-Winde-Straße angeordnet. Die Zu- und Abfahrt für die Straße Im Höhn bleibt von dieser Regelung ausgenommen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Schwalbach, den 26.04.2022

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Gez.

Hans-Joachim Neumeyer