Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (STVO) in der z.Zt. geltenden Fassung wird hiermit in der Schulstraße, ab Montag dem 02.05.2022, Einbahnverkehr von der Einmündung Schulplatz kommend in Fahrtrichtung Vier-Winde-Straße angeordnet. Die Zu- und Abfahrt für die Straße Im Höhn bleibt von dieser Regelung ausgenommen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Schwalbach, den 26.04.2022
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Gez.
Hans-Joachim Neumeyer