Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden
Fassung wird hiermit anlässlich des „Martinsfeuers"der hintere Teil des Festplatzes Schwalbach ( Braschenfläche ) in der Zeit von Mittwoch, dem 10.11.2021, 07:00 Uhr, bis Donnerstag, dem 11.11.2021, 16:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Zusätzlich wird die Schulstraße am Mittwoch, zwischen 17:10 Uhr und 18:10 Uhr, zur Durchführung des Martinsumzuges gesperrt. Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.
Schwalbach, den 02.11.2021
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.:
Hans – Joachim Neumeyer