Die Verkehrsteilnehmer werden im Vorfeld durch Hinweisschilder über die Sperrung informiert.
Die Zufahrt zum Sondergebiet „Felsacker" ist durch die Sperrung nicht betroffen.
Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden bereits jetzt um Verständnis gebeten für mögliche durch die neue Verkehrsregelung bedingte und nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen.