Wahl des Bundestages am 24. September 2017

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Schwalbach wird in der Zeit vom 04. bis 08. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und montags, mittwochs und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 13.30 Uhr, im Rathaus Schwalbach, Hauptstraße 92, Zimmer 2.09, Wahlamt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundemeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl (04. bis 08. September 2017), spätestens am 08. September 2017, bis 13.30 Uhr, bei der Gemeindebehörde Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  1. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 297 Saarlouis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oderdurch Briefwahlteilnehmen.

  1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag:
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
  1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat,
  2. wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
  3. wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wahlverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 23.09.2017, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  1. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück zu senden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Informationen zur Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, jedoch wahlberechtigt ist, kann durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wählen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können schriftlich (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen), durch Vorsprache beim Wahlamt im Rathaus Schwalbach, Hauptstraße 92, Zimmer 2.09, oder online unter www.schwalbach-saar.de beantragt werden.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein oder Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Sie können aber auch im Rathaus Schwalbach abgegeben werden.

Das Wahlamt ist zu den üblichen Öffnungszeiten montags bis donnerstags von
8.30 bis 12.30 Uhr. Montags, mittwochs und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.30 Uhr geöffnet. Freitag, 22. September 2017 bis 18.00 Uhr.

Für Nachfragen sind unsere Mitarbeiterinnen des Wahlamtes unter der Rufnummer 06834/ 571 116 für Sie erreichbar.

Wahlbekanntmachung

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Die Gemeinde ist in folgende 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1

Wahlraum: Turn- und Festhalle Elm, Sebastianstraße 

Bildchenstraße
Birkenstraße
Borneichstraße
Bruchstraße
Dammweg
Gatterstraße
Hulocher Weg
Im Bungert
Im Hasengarten
Im Pfaffentriesch
In den Bruchwiesen
I.   Gartenreihe
II.  Gartenreihe
III. Gartenreihe
IV. Gartenreihe
V.  Gartenreihe
VI. Gartenreihe
VII.Gartenreihe
Kirchenweg
Kreppgartenstraße
Morgenstern
Mozartstraße
Ohligmühle
Pfarrer-Johannes-Schulz-Platz
Püttlinger Straße
Schillergasse
Völklinger Straße
Wasserwerkstraße
Zur Hauptschule

Wahlbezirk 2

Wahlraum: Turn- und Festhalle Elm, Sebastianstraße

Am Alten Schacht
Am Heiligenrech
Am Mühlbach
Am Sebastiandenkmal
An der Höhle
Bachtalstraße ungerade 1 – 251
Bachtalstraße gerade 2 – 292
Ginsterberg
Grubenstraße
Hoffmannsgarten
Im Hasenloch
In Wicherts
Jungwaldstraße
Kreppstraße
Lilienweg
Margeritenstraße
Primelweg
Rothenbergstraße
Sebastianstraße
Veilchenweg
Vor dem Kreuz
Zum Knausholzschacht

Wahlbezirk 3

Wahlraum: Schulturnhalle Sprengen, In der Weiherdell

Am Brunnenberg
Am Burberg
Am Hirtenhaus
Auf dem Mühlenberg
Bachtalstraße ungerade  253 - 393
Bachtalstraße gerade 294 - 416
Drosselweg
Gladiolenstraße
Im Ährenfeld
Im Hafergarten
Im Steinbruch
In der Weiherdell
Kastanienweg
Kleegartenstraße
Köllner Straße
Kornweg
Kranichweg
Maria Himmelfahrtsweg
Nachtigallenweg
Ober der Schäferei
Ober Jungmannshaus
Platanenweg
Schachtstraße
Schwalbacher Straße
Zum Krückelsberg
Zum Mühlenberg
Zum Mühlenrad


Wahlbezirk 4

Wahlraum: Haus für Kultur und Sport, großer Saal, Talstraße

Albert-Schweitzer-Straße
Am Grundfeld
Am Hirtenberg
Brunnenstraße
Carl-Benz-Straße
Dompstraße
Flurstraße
Gottlieb-Daimler-Straße
Heinrich-Hertz-Straße
Hildstraße
Hofstraße
Im Wäldchen
Kapellenstraße
Keltenweg
Kuhnackerstraße
Osterstraße
Robert-Bosch-Straße
Robert-Koch-Straße
Rodenackerstraße
Saarwellinger Straße
Schacherweg
Schwarzenholzer Straße
Waldstraße
Zur Freilichtbühne


Wahlbezirk 5

Wahlraum: Haus für Kultur und Sport, großer Saal, Talstraße

Am Bergmannspfad
Am Pumpenhaus
Dürerstraße
Erikaweg
Hangstraße
Hochstraße
Irisweg
Kindergartenweg
Kolpingstraße
Mandelbaumstraße
Moosbergstraße
Narzissenweg
Nußholzerstraße
Rotdornweg
Rubensweg
St. Georg-Straße
Siedlungsstraße
Sonnenstraße
Talstraße
Tempelstraße
Über den Auwiesen
Viktor-Becker-Weg
Weberstraße
Zum Felsacker
Zur Gräth

Wahlbezirk 6

Wahlraum: Haus für Kultur und Sport, großer Saal, Talstraße

Adenauerstraße
Bergstraße
Feldstraße
Fraulauterner Straße
Friedenstraße
Gänsbornweg
Laurentiusstraße
Linnstraße
Löwesstraße
Rosenstraße
Stephan-Schäfer-Straße
Wiesenstraße
Zum Schützenberg
Zur Turnhalle

Wahlbezirk 7

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Am Hohberg
Am Römerbrunnen
Bachstraße
Bierstraße
Hauptstraße ungerade 97 - 277
Hauptstraße gerade 82 - 280
Hinter Kasholz
In der Nachtweide
Im Höhn
Im Pfaffenacker
Klosterstraße
Knausholzer Straße
Martinstraße
Papiermühle
Pfarrer-Hoenes-Straße
Schulplatz
Schulstraße
Vier-Winde-Straße
Zur Nauwies

Wahlbezirk 8

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Adlerstraße
Am Ostschacht
Am Schwarzen Pfad
Ensdorfer Straße gerade 2 – 40
Ensdorfer-Wald-Straße
Hauptstraße 279 – Ende
Hauptstraße 282 – Ende
Hülzweilerstraße
Im Hundsbüchel
Im Linnengarten
In der Hochmark
Max-Planck-Weg
Mendelweg
Nußholzstraße
Otto-Hahn-Straße
Pastor-Wolf-Straße
Schwalbenweg
Taubenstraße
Von-Braun-Straße
Von-Siemens-Weg
Weiherstraße
Wilhelm-Röntgen-Straße
Zeppelinweg
Ziegelhüttenstraße
Zur Waldkapelle

Wahlbezirk 9

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Am Wilhelmschacht
Arndtstraße
Beethovenstraße
Brahmsstraße
Breslauer Straße
Brucknerstraße
Eichendorffstraße
Elbinger Straße
Elmer Straße
Fichtestraße
Herderstraße
Hermann-Löns-Straße
Hölderlinstraße
In Knausters
Kleiststraße
Lessingstraße
Mecklenburger Straße
Mörikestraße
Richard-Wagner-Straße
Rilkestraße
Sprenger Straße
Schillerstraße
Schubertstraße
Stettiner Straße
Uhlandstraße
Wielandstraße

Wahlbezirk 10

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Am Bommersbacher Hof
Am Eisenbahnschacht
Am Lerchesberg
Asterstraße
Bouser Straße
Dahlienstraße
Erikastraße
Fliederstraße
Gewerbestraße
Großwaldstraße
Handwerkerstraße
Jahnstraße
Kreisstraße
Leschweg
Lilienstraße
Mühlenstraße
Tulpenstraße
Waldfriedenstraße
Waldgartenstraße
Waldwiesenstraße

Wahlbezirk 11

Wahlraum: Gemeindesaalbau, großer Saal, Hauptstraße 90

Alleestraße
Am Howatt
Am Kiesberg
Bergknappenstraße
Ensdorfer-Schacht-Ring
Ensdorfer Straße ungerade
und gerade 42 – 80
Flözweg
Glück-Auf-Straße
Hauptstraße 1 – 95
Hauptstraße 2 – 80
Hochweg
Im Taubental
Kettenstollenstraße
Kirchbergstraße
Köhlerstraße
Nikolaus-Cusanus-Straße
Pastor-Thielen-Straße
Rudolf-Diesel-Straße
Saarlouiser Straße
Steigerweg
Wetterschachtweg
Die eingerichteten Wahlräume sind alle barrierefrei.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom
14. August bis 03. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.30 Uhr im Rathaus Schwalbach, Seminarraum Untergeschoss (U 19) und Zimmer 1.23, Hauptstraße 92, zusammen.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder 
Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie ein Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes)

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden:

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.
Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp
Küstrinerstraße 6
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 81 81 81
Infotelefon: 0681 / 81 51 26
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet:www.bsvsaar.org

Schwalbach, 11. September 2017

Die Gemeindebehörde

Neumeyer
Bürgermeister

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Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.