By Markus Müller on Mittwoch, 29. Januar 2014
Category: Europa und Kommunalwahlen

Vorschläge für Wahlvorstände

Öffentliche Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten für die Berufung von Beisitzern für die Wahlvorstände der Gemeinde Schwalbach zur Europawahl und für die Wahlen zum Gemeinderat, zum Ortsrat und zum Kreistag am 25. Mai 2014

Nach § 5 des Europawahlgesetzes –EuWG- in der Fassung vom 8. März 1994, (BGBL.I. S. 423, 555), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07. Oktober 2013 (BGBL. I. S. 3794),

§ 6 der Europawahlordnung –EuWO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Mai 1994 (BGBL.I. S. 957), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I. S. 4335) sowie

§ 9 des Kommunalwahlgesetzes –KWG- in der Fassung der Bekanntmachung vom
09. November 2008 (Amtsbl. S. 1835)

habe ich für jeden Wahlbezirk in der Gemeinde Schwalbach einen Wahlvorstand zu bilden.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl werden zugleich zu Mitgliedern des Wahlvorstandes für die Kommunalwahlen berufen.

Im Wahlgebiet sind 14 allgemeine Wahlbezirke

 1 bis  4  im Gemeindebezirk Elm

 5 bis 8 im Gemeindebezirk Hülzweiler

 9 bis14 im Gemeindebezirk Schwalbach

und vier Briefwahlbezirke gebildet.

Den Wahlvorständen obliegen Aufgaben der Europawahlen und der Wahlen zum Gemeinderat, zum Ortsrat und zum Kreistag.

Die Wahlvorstände bestehen aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher, ihrer/seinem Stellvertreterin/Stellvertreter und drei bis sechs Wahlberechtigte der Gemeinde Schwalbach als Beisitzer. Die Beisitzer sollen möglichst in dem Wahlbezirk wohnen, für den der Wahlvorstand gebildet wird.

Bei der Berufung der Beisitzer sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Mitglied eines Wahlvorstandes kann nicht sein, wer Vertrauensmann oder dessen Stellvertreter für einen Wahlvorschlag ist.

Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Schwalbach vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzer für die Bildung von 18 Wahlvorständen zu benennen.

Die Vorschläge sind bis spätestens 20. März 2014 bei mir einzureichen.

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