By Markus Müller on Donnerstag, 06. Juni 2013
Category: Neues aus Schwalbach

Sperrung der Straße "Am Mühlbach"

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird hiermit anlässlich einer Veranstaltung ( 1. Mühlenfest ) in der Zeit von Freitag, den 07.06.2013, 15.00 Uhr, bis Montag, den 10.06.2013, 08.00 Uhr, die Straße „Am Mühlbach“ für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist freigegeben.

Für den Zeitraum der Sperrung wird in der Straße ein beidseitiges absolutes Halteverbot angeordnet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.