By Anzalone Lara on Mittwoch, 15. Juni 2022
Category: Neues aus Schwalbach

Die Umsetzung der Grundsteuerreform im Saarland

Grundbesitz – darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - wird in Deutschland auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts zum Stichtag 01.01.2022 vollständig neu bewertet.

Die Feststellungen der Grundsteuerwerte für den im Saarland vorhandenen Grundbesitz (rd. 580.000 wirtschaftliche Einheiten) müssen von den saarländischen Finanzämtern (Saarbrücken II, Saarlouis und St. Wendel) bis Mitte 2024 weitestgehend abgeschlossen sein.

Viele weitere Informationen haben wir Ihnen unter folgendem Link bereitgestellt: 

Grundsteuerreform

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