By Markus Müller on Donnerstag, 25. August 2016
Category: Jugend

Das Jugendbüro Informiert: Aktualisierung Jugendschutzgesetz!

„Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungenwie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt." (vgl. Homepage Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Zum 01. April 2016 hat sich das Jugendschutzgesetz geändert. Die Änderung betrifft „§10 Rauchenin der Öffentlichkeit, Tabakwaren". Die Änderung bezieht sich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sämtlichen nikotinhaltigen Erzeugnissen, sowie auch nikotinfreien Erzeugnissen, wie elektronischen Zigaretten oder elektronischen Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden. Die Abgabe dieser Erzeugnisse ist nur an Erwachsene (volljährige Personen) zulässig.

Ein aktualisiertes Jugendschutzgesetz zum Aushang gibt es zur Abholung im Jugendbüro.