By Markus Müller on Donnerstag, 16. Juli 2015
Category: Neues aus Schwalbach

Aufruf zur Unterbringung von Flüchtlingen

Bürgerkriegsähnliche Zustände in Syrien und Ostafrika haben in den vergangenen Monaten zu einem eklatanten Ansteigen der Flüchtlingsströme nach Deutschland und andere mitteleuropäische Länder geführt. Aus diesem Grund hat die saarländische Landesregierung im September 2013 beschlossen, Asylbewerber , die nach der Spruchpraxis des Landesamtes für Migration und Flüchtlinge aufgrund von Asylanerkennung, Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder durch Anerkennung von Abschiebeschutz absehbar eine Aufenthaltserlaubnis erhalten werden, in die Gemeinden zu verteilen.

Der Zustrom von Asylbewerbern scheint derzeit ungebremst. Allein im laufenden Monat Juli sind bundesweit über 52.000 Personen durch die Länder aufgenommen worden. Obwohl die Aufnahmekapazität der Landesaufnahmestelle in Lebach erschöpft ist, muss damit gerechnet werden, dass dort ca. 800 Personen monatlich neu ankommen werden. Diese Zahlen machen es notwendig, weit über das bisherige Maß hinaus, d.h. bis zu 90 % mehr Menschen als bisher, auf die Gemeinden zu verteilen.

Seit September 2013 wurden der Gemeinde Schwalbach 85 Personen zugewiesen, die zunächst in Gemeindewohnungen, dank der Hilfsbereitschaft der Schwalbacher Bürgerinnen und Bürger zum allergrößten Teil aber in Privatunterkünften innerhalb der drei Gemeindebezirke untergebracht werden konnten.

Mit Hilfe  des vom Saarland aufgelegten Flüchtlingswohnraumprogrammes wird die Gemeinde in den nächsten Wochen das ehemalige Verwaltungsgebäude Alberoschule in Schwalbach, sowie das ehemalige Jugendzentrum in Elm umbauen, um dort Flüchtlinge unterbringen zu können.

Doch trotz aller Anstrengungen steht bei weitem noch nicht genügend Wohnraum zur Verfügung. Allein innerhalb der nächsten drei Wochen sind weitere 17 Personen angekündigt, für die es bisher nur zum Teil gelungen ist, Wohnraum zu finden. Eine z.Zt. nicht absehbare Anzahl wird in den kommenden Monaten folgen.

Bei der Unterbringung der Flüchtlinge handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Als Ihr Bürgermeister bin ich an dieser Stelle auf das Verständnis und auf die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Von daher wende ich mich heute mit der dringenden Bitte an Sie:

Bitte helfen Sie und prüfen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, zur Unterbringung der Bürgerkriegsflüchtlinge freien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Unterkunft werden vom Kreissozialamt bzw. vom Jobcenter übernommen.

Personen, die bereit sind, entsprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, werden gebeten, sich mit meinen zuständigen Mitarbeiter/-innen unter den Rufnummern 06834/571-208 oder 571-124 in Verbindung zu setzen.