By Dunja Albert on Dienstag, 29. März 2022
Category: Ortspolizeibehörde

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird in der Schulstraße, von Hausnummer 52 bis 62, in Fahrtrichtung Bierstraße, ein absolutes Halteverbot von Montag bis Freitag (7-17 Uhr) vom 04.04.2022 bis 31.05.2023 angeordnet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen

wirksam.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Schwalbach, den 29.März 2022
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Gez.

Neumeyer 

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