By Anzalone Lara on Mittwoch, 28. Juni 2017
Category: Ortspolizeibehörde

Autos und Hunde gehören nicht auf den Friedhof!

Wer regelmäßig ein klassisches Reihengrab auf dem Friedhof zu pflegen hat, der weiß, dass es manchmal beschwerlich ist, Pflanzen, Gerätschaften oder Säcke mit Torf, Rindenmulch und Blumenerde an Ort und Stelle zu bringen.

Auch älteren und behinderten Menschen fällt der Besuch ihrer verstorbenen Angehörigen nicht immer leicht.

So kann man schon auf den Gedanken kommen, einfach das eigene Auto zu benutzen und zu den Gräbern zu fahren.

Gerade das ist jedoch nach der gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde verboten; die Zuwiderhandlung stellt gar eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Friedhofsverwaltung kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn besonders schwere oder besonders sperrige Gegenstände für die Grabherrichtung zwingend benötigt werden.

Außerdem wurden durch die Friedhofsverwaltung „Handkarren" angeschafft, mit deren Hilfe Material und Gegenstände leicht zu den Gräbern transportiert werden können. 

Lassen Sie also bitte Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz vor dem Friedhof stehen und respektieren Sie die Würde des Ortes!

Auch Hunde haben auf dem Friedhof nichts verloren, es sei denn, es handelt sich um Blindenhunde oder Führhunde für Schwerbehinderte.

Vielen Dank für ihr Verständnis