By Anzalone Lara on Freitag, 28. April 2023
Category: Bürgerservice

Steuerzahltermin  am 15. Mai 2023

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 2. Rate der Abgaben bis zum

15. Mai 2023

auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:

Kreissparkasse Saarlouis → BIC: KRSADE55XXX IBAN:DE58593501100005320791

Vereiningte Volksbank → BIC: GENODE51SB2 IBAN: DE31590920003306600019

-meine VVB

Postbank Saarbrücken → BIC: PBNKDEFF IBAN: DE91590100660010199666

Die nach dem Fälligkeitstermin 15. Mai 2023 noch rückständigen Abgabenbeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens hingewiesen.

Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden

in der 20. Kalenderwoche

abgebucht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung

(Tel. 06834-571-170 und 06834-571-177).

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