Die Ortspolizeibehörde informiert

Verkehrsrechtliche Anordnung: Halteverbote


Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung hiermit ab dem 04.05.2026 ein einseitiges absolutes Haltverbot in folgenden Straßen angeordnet.

  • Talstraße Einmündungsbereich Laurentiusstraße bis Tempelstraße
  • Rosenstraße 60 bis 76
  • Siedlungsstraße 2 bis 12
  • in der gesamten Hochstraße

 

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.

 

Schwalbach, den 21.04.2026

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Markus Weber