Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung hiermit ab dem 04.05.2026 ein einseitiges absolutes Haltverbot in folgenden Straßen angeordnet.
- Talstraße Einmündungsbereich Laurentiusstraße bis Tempelstraße
- Rosenstraße 60 bis 76
- Siedlungsstraße 2 bis 12
- in der gesamten Hochstraße
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.
Schwalbach, den 21.04.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber
