Im Zuge der laufenden Arbeiten an der L341 und L139 in Hülzweiler passt die Gemeinde die Verkehrsführung fortlaufend an die tatsächliche Verkehrslage sowie den jeweiligen Baufortschritt an. Ziel ist es, auf aktuelle Entwicklungen flexibel zu reagieren und sowohl einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss als auch die berechtigten Interessen der Anliegerinnen und Anlieger zu berücksichtigen.
Aufgrund der derzeitigen Verkehrssituation sowie wiederkehrender Probleme an den Knotenpunkten der Umleitungsstrecke – insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs – ist eine ergänzende Maßnahme erforderlich.
Daher wird ab dem 11. Mai 2026 in der Talstraße, im Bereich von der Einmündung Rosenstraße bis zur Einmündung Hangstraße, werktags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein beidseitiges absolutes Haltverbot angeordnet.
Die zeitlich begrenzte Regelung stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner dar. Während der verkehrsstarken Tageszeiten kann so die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecke verbessert werden, gleichzeitig bleibt außerhalb dieser Zeiten das Parken weiterhin möglich.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmenden sowie Anlieger um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.

