Überlassung von Baugenehmigungen aus den Jahren 1984 bis 1995
Die Gemeinde Schwalbach ordnet derzeit ihr Bauaktenarchiv. Aus Platzgründen werden die bei der Gemeinde vorhandenen Bauakten aus den Jahren 1984 bis 1995 nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Mitte Oktober dieses Jahres ausgesondert und vernichtet.
Bevor die Unterlagen vernichtet werden, bietet die Gemeinde den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit, die zu ihrem Gebäude vorhandenen Bauakten zu übernehmen.
Sofern an Ihrem Gebäude in den Jahren 1984 bis 1995 ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben durchgeführt wurde und bei der Gemeinde entsprechende Bauunterlagen vorhanden sind, können Ihnen diese gegen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € bis zum 14.10.2026 ausgehändigt werden.
Bitte beachten Sie:
Die Herausgabe erfolgt ausschließlich an die aktuelle Grundstückseigentümerin bzw. den aktuellen Grundstückseigentümer oder an eine entsprechend bevollmächtigte Person.
Bei der Abholung ist ein geeigneter Eigentumsnachweis (z.B. aktueller Personalausweis, Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug) bzw. eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Die Bauakten werden nur herausgegeben, soweit sie bei der Gemeinde tatsächlich vorhanden sind.
Zur Beantragung der Herausgabe einer Bauakte verwenden Sie bitte das Datenblatt über den nachfolgenden Link und Senden Sie bitte im Anschluss das ausgefüllte Formular per E-Mail an a.vono@schwalbach-saar.de. Die Einsendung über den Postweg ist natürlich ebenfalls möglich. Die Verfügbarkeit der Akte wird durch das Bauamt geprüft und Sie über das Ergebnis zeitnah informiert.

