Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 3. Rate der Abgabe bis zum
17. August 2026
auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:
Kreissparkasse Saarlouis BIC: KRSADE55XXX IBAN: DE58593501100005320791
Vereinigte Volksbank (VVB) BIC: GENODE51SB2 IBAN: DE31590920003306600019
Die nach dem Fälligkeitstermin am 17. August 2026 noch rückständigen Abgabebeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.
Es wird auf die Vorteile des Bankeinzuges hingewiesen.
Die fälligen Abgaben, für die bereits eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden
in der 34. Kalenderwoche
abgebucht.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung.
(Tel. 06834/571-285 // E-Mail: steueramt@schwalbach-saar.de)
Fachbereich II Finanzen -Steuerwesen- Schwalbach, 27.07.2026

