Es gibt Tier- und Pflanzenarten, die in Europa nicht heimisch sind, sich jedoch rasant ausbreiten und für heimische Arten zur Gefahr werden. Daher will die Europäische Union deren Ausbreitung eindämmen. Vor der Umsetzung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung über die vorgeschlagenen Maßnahmen informieren und dazu äußern. Vom 21. September bis 23. November 2026 ist eine Beteiligung zu zwei eingewanderten gebietsfremden Arten – dem Wassersalat und der Asiatischen Hornisse – möglich.
Die Europäische Union hat 2014 zum Erhalt der biologischen Vielfalt eine Verordnung erlassen und inzwischen mehrfach aktualisiert, zuletzt 2024. Der aus Nordamerika stammende Waschbär ist ein prominentes Beispiel hierfür: Er sieht zwar putzig aus, macht sich aber gerne über die Nester heimischer Greifvögel her und gefährdet so deren Bestand. Ziel der EU ist es, diese sogenannten „invasiven“ Arten deutlich zu reduzieren oder deren weitere Verbreitung einzuschränken.
Mitgliedsstaaten, in deren Hoheitsgebiet sich eine solche Art etabliert hat und weitverbreitet ist, sind zu Managementmaßnahmen verpflichtet. Bevor diese Maßnahmen beschlossen werden, sieht die Verordnung eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Da sich Verbreitungsgebiete ändern, wird die Liste ständig angepasst und notwendige Öffentlichkeitsbeteiligungen werden sukzessive durchgeführt. Für Deutschland und das Saarland neu gelistete relevante Arten sollen nun in die Verordnung mitaufgenommen werden. Das sind Baumwürger, Nadelkraut, Amerikanische Trogmuschel, Kanadischer Biber, Mink, Sika-Wild sowie invasive gebietsfremde Knötericharten, Krebsarten und Schlammpeitzger.
Zur Information dienen maßgeblich Entwurfsblätter zu artbezogenen Managementmaßnahmen inklusive der entsprechenden Hintergrundinformationen zu den Inhalten der EU-Verordnung. Diese sind ab dem 21. September 2026 auf dem Portal https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hmlu/beteiligung/themen/1008965 veröffentlicht. Dort werden die einzelnen Dokumente zur Ansicht und mit der Möglichkeit, sich frühzeitig an deren Änderung oder Überarbeitung zu beteiligen, bis zum Ende der Anhörungsfrist am 23. November 2026 bereitgestellt.
Für Stellungnahmen sollte vorzugsweise das Anhörungsportal im Internet genutzt werden. Alternativ können die Unterlagen aber auch im Zentrum für Biodokumentation, Am Bergwerk Reden 11, 66578 Landsweiler-Reden, eingesehen werden. Dort besteht ebenfalls die Möglichkeit, Stellungnahmen (auch zur Niederschrift) abzugeben.

