Bekanntmachungen

Bebauungsplanverfahren einschl. paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Papiermühle “ in der Gemeinde Schwalbach, OT Schwalbach


Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat am 26.08.2026 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans „Papiermühle“ beschlossen.

Weiterhin wurde in gleicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich des Bebauungsplangebietes im Parallelverfahren zu ändern.

 

Der Beschluss über die Einleitung der beiden Bauleitplanverfahren wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 26.08.2026 hat der Rat der Gemeinde Schwalbach die Bauleitplanentwürfe zur frühzeitigen Beteiligung gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).

Zu diesem Zweck liegen die Entwürfe des Bebauungsplanes, der FNP-Teiländerung einschließlich des gemeinsamen Umweltberichtes sowie der Relevanzprüfung in der Zeit vom 07.09.2026 bis einschließlich 21.09.2026 zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:30 - 12:30 Uhr, montags, mittwochs und donnerstags 14:00 - 16:00 Uhr, freitags 08:30 - 13:30 Uhr.) im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, Schaukasten 2. OG , zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.

 

Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach: www.schwalbach-saar.de.

Planungserfordernis:

Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes im Bereich der ehemaligen Papiermühle. Das bestehende Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird in die Planung integriert. Daneben sollen drei weitere Gebäude mit Wohnungen entstehen.

Es handelt sich um eine Angebotsplanung, das bedeutet, dass alle Nutzungen gemäß Nutzungskatalog zulässig sind.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung ist den folgenden Lageplänen zu entnehmen:

Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab, genordet
Lageplan FNP-Teiländerung, ohne Maßstab, genordet


Schwalbach, den 04.September 2026   

Markus Weber

Bürgermeister