Verkehrsrechtliche Anordnung - Ortsteil Derlen - Festplatz


Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung vom 11.11. bis 12.11.2026 anlässlich des „Martinsfeuers“ folgendes angeordnet:

 

Ortsteil Derlen - Festplatz

 

  1. ein Teilbereich des Festplatzes Elm (vor der Sporthalle) wird in der Zeit von Mittwoch dem 11.11.2026, 07:00 Uhr, bis Donnerstag dem 12.11.2026, 16:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

 

  1. Zusätzlich werden zur Durchführung des Martinsumzuges folgende Straßen zeitweise gesperrt:

 

  • „Kirchenweg“, Sebastianstraße, Mozartstraße (vom Kreuzungsbereich Mozartstraße bis zur Einmündung Festplatz), „Am Heiligenrech“ und „Am Sebastiandenkmal“ am Mittwoch den 11.11.2026 zwischen 17:25 Uhr und 18:25 Uhr.

 

Ortsteil Sprengen - Kindergarten

 

  1. von Mittwoch dem 11.11.2026, 07:00 Uhr, bis Donnerstag dem 12.11.2026, 16:00 Uhr wird der Platz vor dem Kindergarten Sprengen für das Martinsfeuer gesperrt.

 

  1. Zusätzlich werden zur Durchführung des Martinsumzuges folgende Straßen zeitweise gesperrt:

 

  • „Maria-Himmelfahrts-Weg“, „Auf dem Mühlenberg“ und „Zum Mühlenberg“ bis zur Einmündung „In der Weiherdell“ am Mittwoch den 11.11.2026 zwischen 18:55 Uhr und 19:55 Uhr.

 

Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet.     

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

 

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen und Verkehrszeichen rechtswirksam.