Verkehrsrechtliche Anordnung - Festplatz Schwalbach


Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung vom 09.11. bis 10.11.2026 anlässlich des „Martinsfeuers“ folgendes angeordnet:

 

Festplatz Schwalbach

 

  1. ein Teilbereich des Festplatzes Schwalbach (Braschenfläche) wird in der Zeit von Montag dem 09.11.2026, 07:00 Uhr, bis Dienstag dem 10.11.2026, 16:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

 

  1. Zusätzlich wird zur Durchführung des Martinsumzuges folgende Straße zeitweise gesperrt:

 

  • die Schulstraße (ab der Einmündung „Schulplatz“ in Richtung Festplatz) am Montag dem 09.11.2026, zwischen 17:30 Uhr und 18:00 Uhr

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

 

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen und Verkehrszeichen rechtswirksam.