Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung ab dem 22.10.2026 bis zum Ende der Baumaßnahme in der Hauptstraße folgendes angeordnet:
Schulstraße
- ab der Einmündung der Straße „Im Höhn“ bis zur Bierstraße wird ein halbseitiges absolutes Haltverbot angeordnet.
- Die Z 283-10 (Anfang), Z 283-30 (Mitte) und Z 283-20 (Ende) werden dementsprechend vom Gemeindebauhof Schwalbach aufgestellt.
Bierstraße
- Ab der Einmündung Schulstraße bis zur Hauptstraße wird ein halbseitiges absolutes Haltverbot angeordnet.
- Die Z 283-10 (Anfang), Z 283-30 (Mitte) und Z 283-20 (Ende) werden dementsprechend vom Gemeindebauhof Schwalbach aufgestellt.
Begründung:
Die Aufstellung des Haltverbots ist erforderlich, um eine reibungslose Befahrung der Umleitungsstrecke der Buslinie sicherzustellen.
Die Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
66773 Schwalbach, den 13.10.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber

