Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Schwalbach


Der Gemeinderat Schwalbach hat am 24.09.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Schwalbach zum

    31.12.2022:

 

Vermögensrechnung

Bilanzsumme zum 31.12.2022                                               96.025.168,06 €

Eigenkapital zum 31.12.2022                                                 38.891.884,71 €

davon                                                                                                                    

Allgemeine Rücklage                                                             32.568.799,42 €

Ausgleichsrücklage (Überschuss 2020)                               2.697.513,43 €

Ergebnisvortrag 2021 - vor Verwendung                          + 2.080.426,60 €

Jahresüberschuss 2022                                                       + 1.635.145,26 €

 

Ergebnisrechnung                                                                                   

Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit                                     31.923.717,10 €

Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit                       29.749.239,69 €

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit                            + 2.174.477,41 €

Finanzerträge                                                                                    92.853,96 €

Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen                              -    632.186,11 €

Finanzergebnis                                                                       -    539.332,15 €

Jahresergebnis (Überschuss)                                           + 1.635.145,26 €

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Gemeinderatsmitglied Herr Theis (SPD) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.


2. Der Jahresüberschuss ist gem. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG wie folgt zu  verwenden:

     Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 1.635.145,26 € ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Gemeinderatsmitglied Herr Theis (SPD) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.


3. Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022:

Nach Feststellung des Jahresergebnisses gem. § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2022 wird die Entlastung des Bürgermeisters und seiner gesetzlichen Vertreter erteilt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Gemeinderatsmitglied Herr Theis (SPD) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Bekanntmachung

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 einschließlich der Entlastung des Bürgermeisters und seiner gesetzlichen Vertreter wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Offenlegung:

 

Der Jahresabschluss 2022, der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.08.2026  liegen zur Einsichtnahme vom 05.10. bis einschließlich 13.10.2026 während den Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus.

 

Es wird um vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-190 gebeten.

 

Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter https://www.schwalbach-saar.de/de/rathaus-politik/gemeindeentwicklung/bekanntmachungen/ eingestellt.

 

 

 

Schwalbach, den 24.09.2026

Gez.                                              (Siegel)

Weber, Bürgermeister