Zu 3. Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schwalbach
Beschluss:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Schwalbach hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften des Saarlandes, den ergänzenden Satzungen und den ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Schwalbach.
Der Jahresabschluss 2023 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Schwalbach.
1. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Schwalbach zum 31.12.2023:
Vermögensrechnung
Bilanzsumme zum 31.12.2023 104.830.443,85 €
Eigenkapital zum 31.12.2023 38.116.803,72 €
davon
Allgemeine Rücklage 32.568.799,42 €
Ausgleichsrücklage 2.697.513,43 €
Ergebnisvortrag 2021 - vor Verwendung + 2.080.426,60 €
Ergebnisvortrag 2022 - vor Verwendung + 1.635.145,26 €
Jahresfehlbetrag 2023 - 865.080,99 €
Ergebnisrechnung
Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit 33.418.630,13 €
Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 33.715.046,10 €
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit - 296.415,97 €
Finanzerträge 113.106,14 €
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen - 681.771,16 €
Finanzergebnis - 568.665,02 €
Jahresfehlbetrag (Verlust) - 865.080,99 €
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das Mitglied Herr Theis (SPD) hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
2. Der Jahresfehlbetrag ist gem. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG wie folgt zu verwenden:
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von -865.080,99 € ist der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das Mitglied Herr Theis (SPD) hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
3. Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023:
Nach Feststellung des Jahresergebnisses gem. § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2023 wird die Entlastung des Bürgermeisters und seiner gesetzlichen Vertreter erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das Mitglied Herr Theis (SPD) hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Zu 4. Novellierung bestehende ÖRV zur Zentralen Vergabestelle des Landkreises Saarlouis
Beschluss:
Die Gemeinde stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Saarlouis zu. Die Vereinbarung soll nach Maßgabe ihres § 13 Absatz 1 frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Rein redaktionelle Änderungen, die sich im Rahmen des Anzeige- und Bekanntmachungsverfahrens oder der weiteren Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt ergeben und den materiellen Regelungsgehalt der Vereinbarung nicht berühren, können durch den Landkreis Saarlouis ohne erneute Beschlussfassung durch die Gemeinde vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 5. Sachstandsbericht Hochwasserrückhaltebecken Griesborn
Beschluss:
- Die Gemeinde Schwalbach wird die Maßnahme zum Bau eines Regenrückhaltebeckens am Schwalbach in Griesborn aufgrund ihrer Unwirtschaftlichkeit nicht weiterverfolgen.
- Die Gemeindeverwaltung bleibt mit dem EVS im Austausch, um die Abwasserbehandlungsanlage mit einem Grobstoffrückhalt auszustatten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6. Kita Pusteblume Vergabe von Arbeiten -Freianlagen 4. Nachtrag-
Beschluss:
Der Auftrag zu dem geprüften Nachtragsangebot 49, Nachtrag 4, wird der Firma Gartenwelten Thomas Hau GmbH, Friedrichsthal, laut Angebot vom 12.10.2026 erteilt.
Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (11 SPD, 11 CDU,
2 AfD, 3 FW/FBLS,
2 GfS)
1 Nein-Stimme (UWG)
Zu 7. Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 26.08.2026 -öffentlicher Teil-
Beschluss:
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig