Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich der Baumaßnahme für das Außengelände der Kindervilla Albero
Haus II folgende Verkehrsbeschränkungen ab Dienstag, den 20.01.2026, angeordnet:
- die Parkplätze auf dem Vorplatz der Kindervilla Albero Haus II sind nur eingeschränkt nutzbar.
- in der Schulstraße wird in Höhe von Hausnummer 52 bis 60 und 59 bis zur Einmündung „Schulplatz“ ein absolutes Haltverbot eingerichtet.
- in der Straße „Schulplatz“ wird auf eine Länge von 60 Meter ein eingeschränktes Haltverbot von 07:00 bis 17:00 Uhr eingerichtet.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen bzw. Beschilderung rechtswirksam.
Schwalbach, den 14.01.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber
