Verkehr

Verkehrsrechtliche Anordnung: Kindervilla Albero Haus II


Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich der Baumaßnahme für das Außengelände der Kindervilla Albero

Haus II folgende Verkehrsbeschränkungen ab Dienstag, den 20.01.2026, angeordnet:

  • die Parkplätze auf dem Vorplatz der Kindervilla Albero Haus II sind nur eingeschränkt nutzbar.
  • in der Schulstraße wird in Höhe von Hausnummer 52 bis 60 und 59 bis zur Einmündung „Schulplatz“ ein absolutes Haltverbot eingerichtet.
  • in der Straße „Schulplatz“ wird auf eine Länge von 60 Meter ein eingeschränktes Haltverbot von 07:00 bis 17:00 Uhr eingerichtet.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen bzw. Beschilderung rechtswirksam.

 

Schwalbach, den 14.01.2026

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Markus Weber