Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Schwalbach für die Haushaltsjahre 2025 und 2026


Auf Grund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes  (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. d. Saarl. 1997 S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. d. Saarl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird festgesetzt

1.      im Ergebnishaushalt mit

 

2025

2026

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

39.838.282  €

40.902.675  €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

41.894.869  €

44.617.997  €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-2.056.587  €

-3.715.322  €

 

2.      im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.759.197  €

2.301.397  €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.368.911  €

10.701.000  €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-7.609.714  €

-8.399.603  €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

9.375.524  €

11.220.421  €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.177.211  €

1.162.106  €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

8.198.313  €

10.058.315  €

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

7.609.714  € (2025) und 8.399.603  € (2026)

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0  € (2025) und 2.685.000  € (2026)

 

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung werden festgesetzt auf

17.000.000 € (2025) und 20.000.000 € (2026)

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt  auf

2.056.587 € (2025) und 317.069,95 € (2026)

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

0  € (2025) und 3.398.252,05 € (2026)

 

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenplan.

 

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch Hebesatzsatzung vom 18.12.2024 für die Haushaltsjahre ab  2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer ab 01.01.2025
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe  (Grundsteuer A)
b) für die übrigen Grundstücke 

     - bebaute und unbebaute Grundstücke      (Grundsteuer B)

 

200 v.H.

 

400 v.H.

2.  Gewerbesteuer ab 01.01.2016

440 v.H.

 

Schwalbach den 28.05.2025

Gez.

_____________________

Weber, Bürgermeister

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Saarland

Landesverwaltungsamt

-Kommunalaufsicht-

 

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Schwalbach genehmige ich

gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

 

1.  für das Haushaltsjahr 2025 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von 7.609.14,-- €

 

2.  für das Haushaltsjahr 2026 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von 8.399.603,-- €

 

sowie nach § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

 

3.  für das Haushaltsjahr 2026 den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 2.685.000,-- €

 

St. Ingbert, 22.10.2025

Im Auftrag      

gez.

Birgit Heib                  

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.11.2025 bis einschließlich 18.11.2025 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-190 gebeten.

 

Schwalbach, den 30.10.2025

gez.

Weber

Bürgermeister