Auf Grund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. d. Saarl. 1997 S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. d. Saarl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
| 2025 | 2026 |
dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 39.838.282 € | 40.902.675 € |
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 41.894.869 € | 44.617.997 € |
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -2.056.587 € | -3.715.322 € |
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.759.197 € | 2.301.397 € |
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.368.911 € | 10.701.000 € |
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -7.609.714 € | -8.399.603 € |
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 9.375.524 € | 11.220.421 € |
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.177.211 € | 1.162.106 € |
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 8.198.313 € | 10.058.315 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf |
7.609.714 € (2025) und 8.399.603 € (2026) |
|
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf |
0 € (2025) und 2.685.000 € (2026) |
§ 4
Kredite zur Liquiditätssicherung werden festgesetzt auf |
17.000.000 € (2025) und 20.000.000 € (2026) |
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf |
2.056.587 € (2025) und 317.069,95 € (2026) |
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf |
0 € (2025) und 3.398.252,05 € (2026) |
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenplan.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch Hebesatzsatzung vom 18.12.2024 für die Haushaltsjahre ab 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer ab 01.01.2025 - bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) |
200 v.H.
400 v.H. |
2. Gewerbesteuer ab 01.01.2016 | 440 v.H. |
Schwalbach den 28.05.2025
Gez.
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Weber, Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Schwalbach genehmige ich
gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. für das Haushaltsjahr 2025 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
in Höhe von 7.609.14,-- €
2. für das Haushaltsjahr 2026 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
in Höhe von 8.399.603,-- €
sowie nach § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
3. für das Haushaltsjahr 2026 den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 2.685.000,-- €
St. Ingbert, 22.10.2025
Im Auftrag
gez.
Birgit Heib
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.11.2025 bis einschließlich 18.11.2025 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-190 gebeten.
Schwalbach, den 30.10.2025
gez.
Weber
Bürgermeister