Zu 3. Wirtschaftsplan 2026 der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH
Beschluss:
Dem Wirtschaftsplan der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH für das Geschäftsjahr 2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 4. Ortsumgehung Saarlouis-Fraulautern
hier Informationsverfahren
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zu der vorgestellten Vorzugsvariante wie folgt Stellung:
- Die vorgestellte Vorzugsvariante zur Ortsumgehung Fraulautern wird von der Gemeinde Schwalbach aufgrund ihrer ortsnahen Lage zum Gemeindebezirk Hülzweiler kritisch gesehen.
Begründet wird dies wie folgt:
- Kritisch wird vor allem der erhebliche Eingriff in Fauna und Flora in die hier weitgehend unberührte Landschaft bewertet, die als attraktives Naherholungsgebiet von zahlreichen Menschen aus Saarlouis, Schwalbach und auch den anderen angrenzenden Gemeinden genutzt wird. Der bislang unberührte Übergang zwischen dem Fraulauterner Stadtwald und den landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemarkung Hülzweiler wird durch eine Realisierung der Planung zerschnitten. Hieraus sind erhebliche Beeinträchtigungen der Flächen hinsichtlich ihres derzeitigen Erholungswertes und auch aus faunistischer Sicht zu erwarten.
- Die vorliegende Planvariante lässt eine Belastung an Immissionen und Emissionen für den Gemeindebezirk Hülzweiler befürchten, deren Umfang von Seiten der Gemeinde Schwalbach zum jetzigen Zeitpunkt und Planungsstand nicht abgeschätzt werden kann.
- Wir erwarten, dass die bestehende Rad- und Fußwegverbindung entlang der L 343 zwischen Fraulautern und Hülzweiler auch nach der Umsetzung der Maßnahme durchgehend und sicher erhalten bleibt. Sofern der bestehende Radweg entfallen oder verlegt werden muss, ist ein gleichwertiger Neubau als Bestandteil der Gesamtmaßnahme vorzusehen. Eine nachgelagerte Wiederherstellung wird ausdrücklich nicht angestrebt.
- Für die Ortslage Hülzweiler sind die zu erwartenden Lärmimmissionen der neuen Ortsumgehung gesondert zu prognostizieren.
Dabei sind insbesondere der prognostizierte Schwerlastverkehr sowie topografische Besonderheiten zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage sind geeignete aktive Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Anschlussstelle Hülzweiler frühzeitig zu planen und als integraler Bestandteil der Baumaßnahme vorzusehen.
2. Um eine tatsächlich belastbare fachliche Stellungnahme zu den vorliegenden Planungen abgeben zu können, fordert die Gemeinde Schwalbach die zur Verfügungstellung der nachfolgenden Unterlagen:
- Die Gemeinde Schwalbach fordert den Landesbetrieb für Straßenbau auf, entsprechende Verkehrsprognosen über den künftig zu erwartendem zusätzlichem Verkehr (auch LKW-Verkehr, Prognosen zu den Spitzenstunden bzw. Nachtstunden) auf der L 343 vorzulegen.
- Die Gemeinde Schwalbach bittet den Landesbetrieb für Straßenbau um eine verbindliche Aussage, inwieweit sich das Gewerbegebiet an die geplante Umgehung anschließen lässt.
- Weiterhin wird um eine Stellungnahme dahingehend gebeten, aus welchem Grund die geplante Umgehung für Fraulautern auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Schwalbach realisiert werde soll und nicht parallel hierzu auf dem Stadtgebiet von Saarlouis.
- Der Gemeinderat regt an, im weiteren Planungsverlauf zu prüfen, ob durch eine lagebezogene Optimierung des Trassenverlaufes sowie durch eine angepasste Positionierung und Ausgestaltung der Anschlussstelle Hülzweiler eine größere Entfernung zur Wohnbebauung von Hülzweiler erreicht werden kann. Ziel ist es, durch planerische Feinjustierung zusätzliche Lärm- und Immissionsminderungen zu erzielen und die Belästigungen für die Bürgerinnen und Bürger in der Ortslage Hülzweiler bereits im Planungsprozess so gering wie möglich zu halten.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen (10 SPD, 8 CDU, 2 AfD, 2 FW/FBLS)
2 Nein-Stimmen (UWG)
5 Enthaltungen (3 CDU, 2 GFS)
Zu 5. Gemeinschaftsmaßnahme L341 / L139, Landesbetrieb für Straßenbau und Gemeinde Schwalbach
-Vergabe von Arbeiten-
Beschluss:
- Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme (Anteil Gemeinde) wird der Firma Dittgen aus Schmelz erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6. Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2025 -öffentlicher Teil-
Beschluss:
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig