Europawahl

Freiwillige ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die anstehende Europawahl/Kommunalwahl (Kreistag, Gemeinderat, Ortsrat, Bürgermeister/in) am Sonntag, 09. Juni 2024 sowie einer evtl. Stichwahl zur Wahl der/des Bürgermeister/in am 23. Juni 2024 sucht die Gemeinde Schwalbach Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich ehrenamtlich an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen beteiligen.

Voraussetzungen ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden Sie in einem der Wahllokale während der Wahlzeit von 8:00 bis 18:00 Uhr im Schichtdienst eingesetzt. Zu den Aufgaben zählen z.B. die Ausgabe von Stimmzetteln an die Wahlberechtigten, Auszählen der Stimmen nach 18:00 Uhr.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne beim Wahlamt der Gemeinde Schwalbach bis zum 20. Februar 2024 melden:

Kontakt:

Andrea Strauß, Tel. 06834 571 116
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffentliche Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten für die Berufung von Beisitzerinnen/Beisitzer für die Wahlvorstände der Gemeinde Schwalbach

Öffentliche Aufforderung

zur Benennung von Wahlberechtigten für die Berufung von Beisitzerinnen/Beisitzer für die Wahlvorstände der Gemeinde Schwalbach zur Europawahl und für die Wahlen zum Kreistag, zum Gemeinderat, zum Ortsrat, zur/zum Bürgermeister/in, am 09. Juni 2024 sowie einer evtl. Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 23. Juni 2024

Nach § 5 des Europawahlgesetzes –EuWG- und § 9 des Kommunalwahlgesetzes
–KWG- habe ich für jeden Wahlbezirk in der Gemeinde Schwalbach einen Wahlvorstand zu bilden.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl werden zugleich zu Mitgliedern des Wahlvorstandes für die Kommunalwahlen berufen.

Im Wahlgebiet sind 11 allgemeine Wahlbezirke

 1 bis 3 im Gemeindebezirk Elm

 4 bis 6 im Gemeindebezirk Hülzweiler

 7 bis 11 im Gemeindebezirk Schwalbach

und sieben Briefwahlbezirke gebildet.

Den Wahlvorständen obliegen Aufgaben der Europawahl und der Kommunalwahlen.

Die Wahlvorstände bestehen aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher, ihrer/seinem Stellvertreterin/Stellvertreter und drei bis sieben Wahlberechtigten der Gemeinde Schwalbach als Beisitzerinnen/Beisitzer. Die Beisitzerinnen/Beisitzer sollen möglichst in dem Wahlbezirk wohnen, für den der Wahlvorstand gebildet wird.

Bei der Berufung der Beisitzerinnen/Beisitzer sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Schwalbach vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzer für die Bildung von 18 Wahlvorständen zu benennen.

Die Vorschläge sind bis spätestens 20. Februar 2024 bei mir einzureichen.

Schwalbach, 15.01.2024
Die Gemeindewahlleiterin

Heinen
Erste Beigeordnete

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Kontakt

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