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Verkehrsrechtliche Anordnung: Schulplatz/ Vier-Winde-Straße

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung hiermit in der Schulstraße von der Einmündung "Schulplatz" bis zur Kreuzung Vier-Winde-Straße ein absolutes Haltverbot auf der rechten Seite (in Fahrtrichtung Vier-Winde-Straße) angeordnet.

Diese Anordnung ist aufgrund der derzeitigen Baumaßnahmen, welche auf dem Gelände der Albero Schule stattfinden, für eine schnellstmögliche Zufahrt der Feuerwehr erforderlich.

Das Verkehrszeichen 283-10 (absolutes Haltverbot Anfang), die Verkehrszeichen 283-30 (absolutes Haltverbot Mitte) sowie das Verkehrszeichen 283-20 (absolutes Haltverbot Ende) sind entsprechend aufzustellen.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.

Schwalbach, den 08.12.2023

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde 


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