Hiermit wird gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz bekannt gemacht, dass ab dem 04. Oktober 2016 Unterhaltungsarbeiten am Bommersbach im Abschnitt hinter den Anwesen

Bachtalstraße 140 – 156

durchgeführt werden.

Die Arbeiten sind notwendig um den Bachlauf von Abflusshindernissen zu befreien. Es werden Verkrautungen entfernt und die Uferbereiche gemulcht. Anschließend werden Anpflanzungen im Uferbereich zur Beschattung des Bachbettes durchgeführt, um zukünftig Verkrautungen zu verhindern.

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes das Betreten der Grundstücke zum Zwecke der Unterhaltung von Anliegern und Hinterliegern und die Anpflanzungen zu dulden sind.

Die Anlieger werden aufgefordert, der beauftragten Firma den Zugang zu den Grundstücken zu ermöglichen.

Der Bürgermeister

Hans-Joachim Neumeyer