Öffentlicher Teil
TOP 3 |
Sachliche Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie |
Die Abwägung der im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken wird gemäß der vorliegenden Abwägungssynopse beschlossen. Die Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses. Die „sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Gemeinde Schwalbach“ wird hiermit festgestellt. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Mit der „sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplanes“ werden Windenergieanlagen außerhalb der dargestellten Konzentrationszonen ausgeschlossen. Die Planunterlagen sind dem zuständigen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zur Genehmigung vorzulegen. |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
|
TOP 4 |
Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für innerörliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Geschäftsjahr 2014 |
1. Feststellung des Jahresabschlusses Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt: mit einer Bilanzsumme von 24.934.458,77 €, Erträgen von 4.179.221,02 € und Aufwendungen von 4.206.685,86 € Der Jahresabschluss weist danach einen Verlust von - 27.464,84 € aus. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 27.464,84 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
|
TOP 5 |
Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Geschäftsjahr 2015 |
1. Feststellung des Jahresabschlusses Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt: mit einer Bilanzsumme von 24.395.534,37 €, Erträgen von 3.863.351,77 € und Aufwendungen von 3.868.718,27 €. Der Jahresabschluss weist danach einen Verlust von - 5.366,50 € aus. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresverlust 2015 in Höhe von 5.366,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
|
TOP 6 |
Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach für das Geschäftsjahr 2016 |
1. Feststellung des Jahresabschlusses Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt: mit einer Bilanzsumme von 24.750.862,76 €, Erträgen von 4.006.041,85 € und Aufwendungen von 4.012.528,66 €. Der Jahresabschluss weist danach einen Verlust von - 6.486,81 € aus. 2. Ergebnisverwendung 2016 Der Jahresverlust 2016 in Höhe von 6.486,81 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Verlustabdeckung für Vorjahre Der Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 175.342,62 € wird durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen. |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 7 |
Kommunalinvestitionsförderungsprogramm |
Dem überarbeiteten Maßnahmenkatalog wird in neuer Fassung zugestimmt. |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 8 |
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Elm" im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 ff. BauGB |
Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarkommunen und der Bürger werden entsprechend Abwägungssynopse „Ortskern Elm“ beschlossen. Das am 29.06.2017 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Schwalbach ersetzt die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Elm“. Das Sanierungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist eine Frist bis zum 31.12.2027 vorgesehen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung. Die Sanierungssatzung „Ortskern Elm“ wird gemäß Satzungsentwurf beschlossen. Der Lageplan und die Anlage werden Bestandteil des Beschlusses. |
|
Abstimmungsergebnis einstimmig |
TOP 9 |
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Hülzweiler" im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 ff. BauGB |
Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarkommunen und der Bürger werden entsprechend Abwägungssynopse „Ortskern Hülzweiler“ beschlossen. Das am 29.06.2017 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Schwalbach ersetzt die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hülzweiler“. Das Sanierungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist eine Frist bis zum 31.12.2027 vorgesehen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung. Die Sanierungssatzung „Ortskern Hülzweiler“ wird gemäß Satzungsentwurf beschlossen. Der Lageplan und die Anlage werden Bestandteil des Beschlusses. |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 10 |
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Schwalbach" im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 ff. BauGB |
Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarkommunen und der Bürger werden entsprechend Abwägungssynopse „Ortskern Schwalbach“ beschlossen. Das am 29.06.2017 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Schwalbach ersetzt die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Schwalbach“. Das Sanierungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist eine Frist bis zum 31.12.2027 vorgesehen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung. Die Sanierungssatzung „Ortskern Schwalbach“ wird gemäß Satzungsentwurf beschlossen. Der Lageplan und die Anlage werden Bestandteil des Beschlusses. |
|
TOP 11 |
Sanierung von Straßen 2017 |
1. Zur Sanierung der Straßen 2017 werden die Straßen der Prioritätsstufe 1 laut Prioritätskatalog und die Straßen Rilkestraße, Wielandstraße und In Knausters ausgeschrieben. 2. Die Sanierung der Laurentiusstraße 71 bis Adenauer Straße wird in die Prioritätsstufe 1 für das Jahr 2019 aufgenommen. - Die Sanierung der Moosbergstraße (zurzeit Priorität 2) wird nach der 3. Die Mittel werden dem Ergebnishaushalt bei dem Produkt-Sachkonto |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 12 |
Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz |
Der Auftrag zur Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz - Bau der Kleinrückhaltebecken 1a, 1b und Bachdurchlass Kapellenstraße wird der Firma Kruchten GmbH, Merzig, zu ihrem Angebot vom Die Mittel werden dem Haushaltsplan 2016 / 2017 (Invest-Nr. 1168000002) entnommen. |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 13 |
Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz |
Der Auftrag zur Vergabe von Arbeiten zum Hochwasserschutz - Durchführung der Maßnahme Bachoffenlegung Lochbach, 2. BA, Durchlass Talstraße - wird der Firma Kruchten Bau GmbH, Merzig, zu ihrem Angebot vom 21.09.2017 erteilt. Die Mittel werden dem Haushaltsplan 2016 / 2017 (Invest-Nr. 1168000002) entnommen. |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig |