Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Schwalbach vom 27. September 2018 wird das Wahlgebiet nach § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWO) in drei Wahlbereiche eingeteilt:
Gemeindebezirk Elm
Gemeindebezirk Hülzweiler
Gemeindebezirk Schwalbach
Schwalbach, 05. Oktober 2018
Weber
Besonderer Gemeindewahlleiter