Öffentlicher Teil

TOP 1

A) Bebauungsplan "Papiermühle"
B) 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwalbach im Bereich "Papiermühle"
hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs

 

A) Bebauungsplan „Papiermühle“

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I. S. 954), wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Papiermühle“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Papiermühle“ ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der vom Büro agstaUmwelt GmbH ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Papiermühle“ wird gebilligt.

Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Bürger sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Der Planentwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind parallel hierzu gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (Scoping) über die Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Der Antrag auf Abriss des verbliebenen Gebäudes soll unmittelbar nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Papiermühle“ beim Landesdenkmalamt gestellt werden.

B) 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwalbach im Bereich „Papiermühle“

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB wird die 5. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich „Papiermühle“ im Gemeindebezirk Schwalbach beschlossen. Ziel der Planung ist die Sicherung der Wohnfunktion im Bereich des Areals „Papiermühle“.

Der Geltungsbereich der 5. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwalbach ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Der vom Büro agstaUmwelt GmbH ausgearbeitete Entwurf der 5. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwalbach vom 14.07.2006 im Bereich „Papiermühle“ wird gebilligt.

Der Beschluss der 5. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwalbach ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Bürger sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Der Planentwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind parallel hierzu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 2

Benennung eines Vertreters/einer Vertreterin in den Bildungsbeirat des Landkreises Saarlouis

 

In den Bildungsbeirat des Landkreises Saarlouis wird aus der Mitte des Gemeinderates Schwalbach als Vertreter Herr Hans Wagner (CDU) und als Stellvertreter Herr Ralf Frank (SPD) benannt.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 3

Konsolidierungshilfen aus dem kommunalen Entlastungsfonds 2014

 

Die Gemeinde Schwalbach wird als Sanierungskommune für das Haushaltsjahr 2014 Konsolidierungshilfe nach dem KELFG 2014 beantragen.

Die Konsolidierungsmittel für das Jahr 2014 werden ausschließlich für die Tilgung von Liquiditätskrediten verwendet.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 4

Finanzielle Situation des "Hedwig Trampert Tierheims" in Dillingen

 

Dem erhöhten Beitrag zur Finanzierung des „Hedwig-Trampert-Tierheims“ für das Haushaltsjahr 2014 wird zugestimmt.

Die anfallenden überplanmäßigen Ausgaben sind durch Mehreinnahmen haushalterisch gedeckt.

Dem Entwurf des Konsortionalvertrages wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 5

Neufassung der Satzung des Seniorenrates der Gemeinde Schwalbach

 

Der Neufassung der Satzung des Seniorenrates wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 6

Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2014 -öffentlicher Teil-

 

Gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2014 -öffentlicher Teil- werden keine Einwände erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 7

Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.07.2014

 

Gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.07.2014 werden keine Einwände erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig