Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 24.05.2018 die Vorschlagsliste der Gemeinde Schwalbach für die Wahl von Schöffen 2018 beschlossen.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ab Montag, 04.06.2018 bis einschließlich Montag, 11.06.2018, also eine Woche lang zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr) im Rathaus Schwalbach, Hauptstraße 92, Zimmer 2.09, auf.

Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Schwalbach, 25.05.2018

Der Bürgermeister

Neumeyer