Der Zweckverband für die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinden Ensdorf, Bous und Schwalbach hat mit der 11. Nachtragssatzung zum Betrieb eines ortsfesten Wertstoffhofes zur Annahme von Grünschnitt, Wert- und Abfallstoffen den Geltungsbereich zu § 1 Absatz 2 geändert und das Entgeltverzeichnis Grünabfalle und Bauschutt gültig ab dem 01.05.2015 beschlossen.

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Hier geht’s zum Entgeltverzeichnis Grünabfälle und Bauschutt gültig ab dem  01. Mai 2015