Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Zt. gültigen Fassung darf die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunf...