Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich eines Gottesdienstes ( Fronleichnam) der hintere Teil des Festplatzes Schwalbach, in der Zeit von Dienstag, dem 01.06.2021, 18:00, Uhr bis Donnerstag, dem 03.06.2020, 16.00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.

Schwalbach, den 26.05.2021
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.

Hans-Joachim Neumeyer