Bild: Saarland.de

Die wichtigsten Corona-Regeln ab heute:

Im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung erlassen, die am 17.10.2020 in Kraft getreten ist:

Weitere Maßnahmen sind angeordnet für die jeweiligen Landkreise angepasst an das regionale Infektionsgeschehen. Diese Verordnung tritt am 18.10.2020 um 20 Uhr in Kraft:

 Kurz zusammengefasst gilt ab heute:

  • Begrenzung der Teilnehmerzahl für private Feiern und ähnliche Zusammenkünfte im öffentlichen Raum auf 10 Personen in geschlossenen Räumen und in privaten Räumen auf 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis
  • Begrenzung der zulässigen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen auf 100 Personen. Ausnahmegenehmigung durch OPBs möglich.
  • Begrenzung des gemeinsamen Aufenthaltes im öffentlichen Raum auf 10 Personen bleiben unberührt.
  • Für Gastronomiebetriebe gilt eine Sperrzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des jeweiligen Folgetages. Ausnahme: Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und alkoholfreien Getränken.
  • Verbot des Verkaufs und der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle zwischen 23 und 6 Uhr.
  • Beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb muss auf dem Sportgelände außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebs eine Mundnasenbedeckung (MNB) getragen werden. Die Gesellschafts- bzw. Gemeinschaftsräume (Clubheime und Vereinsheime/Räume) dürfen nicht genutzt werden.

Erweiterung der Pflicht zum Tragen einer MNB:
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen an einem festen Platz
  • In Gaststätten und Gastronomiebetrieben für Gäste, die sich abseits ihres zugewiesenen Platzes aufhalten.
  • Während der Gottesdienste.

Bei Rückfrage wenden Sie sich bitte an die Ortspolizeibehörde.

06834-571/140