Im Blickpunkt Schwalbach, Ausgabe 38/2017, wurde die neue Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.

Wichtige Neuerungen werden hier in Kurzform erläutert:

3. Neuerung – Fütterungsverbot (§ 13)

Der bisher mit „Taubenfütterungsverbot" titulierte Paragraph wurde – insbesondere vor dem Hintergrund der Fütterung wild lebender Katzen und der Vorbeugung einer möglichen Rattenvermehrung – allgemeiner formuliert.

Ebenso wurde die ordnungsgemäße Kompostierung pflanzlicher Abfälle aufgenommen.

Also bitte daran denken:

Füttern Sie keine wildlebenden Tiere und füttern Sie auch die eigenen Haustiere nicht im Außenbereich!

Keine gekochten Speisereste auf den Kompost!