Im Blickpunkt Schwalbach, Ausgabe 38/2017, wurde die neue Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.

Wichtige Neuerungen werden hier in Kurzform erläutert:

5. Neuerung – Neuer Paragraph zur Regelung der Abfallentsorgung (§ 20)

Erstmalig wurden Uhrzeiten für die Entfernung der Abfallgefäße (spätestens am darauf folgenden Tag bis 7:00 Uhr) und die Bereitstellung der „Gelben Säcke" (frühestens ab 17:00 Uhr am Vortag unter Berücksichtigung der Verkehrs- und Windsicherheit) festgelegt.


Außerdem:

Derjenige, der Abfallgefäße oder „Gelbe Säcke" rausstellt (Verbringer), ist bis zur Abfuhr dafür verantwortlich!

Verbliebene Müllreste sind unverzüglich aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen!