Im Blickpunkt Schwalbach, Ausgabe 38/2017, wurde die neue Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.

Wichtige Neuerungen werden hier in Kurzform erläutert:

4. Neuerung – Abbrennen offener Feuer (§ 18)

In der neuen Polizeiverordnung wurde eine deutlichere Regelung für das Abbrennen offener Feuer festgelegt.

Das Abbrennen offener Feuer mit einem Durchmesser von über 100 cm ist genehmigungspflichtig und kann untersagt oder – unter entsprechenden Umständen – mit Auflagen versehen werden. 

Außerdem:

Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden!

Belästigung vermeiden!

Beeinträchtigung des Straßenverkehrs ausschließen!

Feuerstelle vor Verlassen ablöschen!