Mehr und mehr verkommen die Standplätze der Wertstoffcontainer in der Gemeinde zu wahren Müllhalden. Bei bereits überfüllten Containern werden Kartonagen einfach vor Ort abgeladen, während andere Container an weiteren Standplätzen halb leer stehen.

Durch Anzeigen aufmerksamer Mitbürger oder durch eigene Ermittlungen werden zahlreiche Verwarnungs- und Bußgelder für illegale Müllablagerungen in zum Teil empfindlicher Höhe verhängt.

Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Mitteilung oder Anzeige eines Bürgers in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren nachgegangen wird. Dabei können Bußgelder bis zu einer Höhe von 5.000,- € verhängt werden. Hinweise nimmt die Ortspolizeibehörde Schwalbach, Herr Lauer, gerne unter 06834 / 571 – 168 entgegen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in Wertstoffcontainer nur dem Sammelzweck dienende Wertstoffe von Montag bis Samstag von 7.00 bis 20.00 Uhr eingeworfen werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten.

Darüber hinaus dürfen keine Haus-, Garten-, Gewerbe- oder Sonderabfälle eingeworfen werden.