Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass alle Nutztierhalter verpflichtet sind, ihre Tierhaltung beim Landesamt für Verbraucherschutz anzuzeigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine Hobbyhaltung, einen Neben- oder einen Haupterwerb handelt.

Im Falle einer ausgebrochenen Tierseuche können so alle Tierhalter schnellstmöglich kontaktiert und über mögliche Maßnahmen informiert werden.

Betroffen sind alle Tierhalter von folgenden Tierarten:

  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (Pferde, Esel), Kameliden,
  • Hühner, Truthühner, Enten, Tauben, Gänse, Wachteln,
  • Fasane, Laufvögel, Perlhühner,
  • Bienen


Nach der Meldung erhalten Sie die sogenannte HiT-Nummer. Diese, auch umgangssprachlich Betriebsnummer genannt, setzt sich aus 12 Ziffern zusammen und identifiziert Sie als Tierhalter eindeutig, ohne Verwechslungsgefahr.

Ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde oder unter www.saarland.de/lav/DE/home/home_node.html

Zudem sind Sie als Tierhalter verpflichtet, Ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse des Saarlandes anzumelden. Das entsprechende Formular finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde.

Die Tierseuchenkasse hat die Aufgabe, Tierverluste infolge von Tierseuchen nach dem Tiergesundheitsgesetz zu entschädigen. Sie unterstützt ferner behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und anderer Tierkrankheiten. Ebenso werden freiwillige Beihilfen für Tierverluste durch Seuchen und seuchenähnliche Erkrankungen gewährt. Außerdem beteiligt sich die Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung von Vieh. Eine weitere Aufgabe stellt die Beitragserhebung bei den Tierhaltern dar.

Weitere Infos zur Tierseuchenkasse finden sie unter www.tsk-sl.de.