Nach wie vor ist zu beachten:

Reduzierung der sozialen Kontakte auf das absolut nötige Minimum und die Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,50 Metern (ausgenommen ist der sogenannte familiäre Bezugskreis) und

das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, beim Einkauf, in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und bei Arztbesuchen.

Was gilt seit dem 27. Juli?

Veranstaltungen je Tag und Ort (unter Einhaltung des Mindestabstandes):

Ø in geschlossenen Räumen mit bis zu 350 Personen (bislang 250)

Ø unter freiem Himmel mit bis zu 700 (bislang 500) Personen erlaubt

Veranstaltungen über 20 Personen sind dem Ordnungsamt anzumelden

Begrenzte Anzahl an Zuschauern beim Sportbetrieb wie bei Veranstaltungen (350/700) unter Einhaltung des Mindestabstandes

In Geschäften sind unverändert eine Person je fünf Quadratmetern gestattet – vier Personen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands unabhängig von der Gesamtfläche immer anwesend sein

Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen mit bis zu 35 (bislang 25) Personen

sportlicher Kontakt mit bis zu 35 (bislang 25) Personen

Hygienekonzepte sind unter www.corona.saarland.de verfügbar

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde unter den Rufnummern 06834-571140 oder 06834-571168 zur Verfügung.