Die Feldwirtschaftswege und Waldwege in der Gemeinde dienen – unabhängig von der Wegbefestigung – überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken.

Dies bedeutet, dass sie in erster Linie den Landwirten als Zufahrt zu ihren landwirtschaftlich genutzten Flächen dienen. Für alle anderen Kraftfahrzeuge ist das Befahren dieser Wege untersagt.

In den letzten Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass junge Menschen mit Motocross-Motorrädern ohne Kennzeichen und Zulassung mit hoher Geschwindigkeit diese Wege rechtswidrig befahren und Spaziergänger, Wanderer und Fahrradfahrer in hohem Maße gefährden.

Da sich diese Handlungsweise auch negativ auf die Wildtiere auswirkt, haben die Jagdpächter für sachdienliche Hinweise, die zur Feststellung der Halter führen, eine Belohnung von 250,- Euro ausgesetzt.

Verstöße gegen das Fahrverbot auf den Feldwirtschafts- und Waldwegen werden nach dem Busgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung geahndet.

Hinweise bitte an die Ortspolizeibehörde unter der Rufnummer 06834 571140